Barrierefreie Website und das BFSG

Seit Juni 2025 gelten neue Anforderungen. Die fünf Punkte, die man zuerst angeht, und was Prüfwerkzeuge nicht können.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Seitdem müssen bestimmte digitale Angebote im Verbrauchergeschäft barrierefrei sein. Für viele Unternehmen war das die erste Berührung mit dem Thema, und die Verunsicherung ist bis heute groß, weil im Netz vieles durcheinandergeht.

Vorweg der Hinweis, der leider nötig ist: Was folgt, ist eine praktische Einordnung aus der Umsetzungspraxis und keine Rechtsberatung. Ob dein Betrieb konkret betroffen ist, gehört mit einer Anwältin oder einem Anwalt geklärt.

Wer betroffen ist und wer nicht

Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Dazu gehören unter anderem Onlinehandel, Bankdienstleistungen, Personenverkehr und elektronische Kommunikationsdienste. Eine reine Firmenvisitenkarte im Netz ohne Verkaufsfunktion fällt in vielen Fällen nicht darunter, ebenso wie Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten.

Für Kleinstunternehmen gibt es Erleichterungen, allerdings nicht pauschal für alles. Verlass dich hier nicht auf Blogbeiträge, auch nicht auf diesen, sondern lass die Frage einmal sauber prüfen. Sie ist in einer halben Stunde geklärt, und du hast danach Ruhe.

Warum sich Umsetzung auch ohne Pflicht lohnt

Die Anforderungen laufen im Kern auf die WCAG hinaus, also einen internationalen Standard für zugängliche Webinhalte. Wer sich die Punkte ansieht, merkt schnell: Das meiste davon ist ohnehin gutes Handwerk. Ausreichende Kontraste helfen jedem, der draußen aufs Handy schaut. Eine saubere Überschriftenreihenfolge hilft auch Suchmaschinen. Formulare mit richtig verbundenen Beschriftungen füllt jeder schneller aus.

Dazu kommt ein Punkt, der in Deutschland gern unterschätzt wird: Ein erheblicher Teil der Bevölkerung hat eine dauerhafte Einschränkung, viele weitere eine vorübergehende. Wer eine gebrochene Hand hat, bedient die Seite mit der Tastatur. Wer im lauten Bus sitzt, braucht Untertitel. Zugänglichkeit ist kein Nischenthema für wenige.

Die Punkte, die man zuerst angeht

Erstens die Kontraste. Heller Grautext auf weißem Grund sieht luftig aus und ist für viele schlicht nicht lesbar. Der Mindestwert für normalen Text liegt bei einem Verhältnis von 4,5 zu 1. Das prüft man in Minuten und korrigiert es meist mit zwei geänderten Farbwerten.

Zweitens die Tastaturbedienung. Ohne Maus einmal durch die ganze Seite gehen: Kommt man überall hin, sieht man immer wo man gerade ist, kann man das Menü öffnen und wieder schließen. Aufklappbare Menüs, die nur auf Mausbewegung reagieren, sind der häufigste Stolperstein.

Drittens Alternativtexte für Bilder. Jedes Bild, das Information trägt, braucht eine Beschreibung. Bilder, die nur schmücken, gehören ins Stylesheet statt in den Inhalt. Ein leeres Attribut auf einem inhaltstragenden Bild ist genauso ein Fehler wie ein fehlendes.

Viertens die Struktur. Genau eine Hauptüberschrift pro Seite, danach eine Hierarchie ohne Sprünge. Listen als echte Listen, Tabellen mit Kopfzeilen. Das klingt nach Formalie und ist die Grundlage dafür, dass ein Screenreader die Seite überhaupt sinnvoll vorlesen kann.

Fünftens Formulare. Jedes Feld mit verbundener Beschriftung, Fehlermeldungen in Textform und nicht nur als rote Umrandung, Pflichtfelder erkennbar. Hier scheitern in der Praxis die meisten Kontaktseiten.

Was ein Prüfwerkzeug leistet und was nicht

Automatische Prüfungen finden einen Teil der Probleme, üblicherweise die formalen: fehlende Attribute, zu schwache Kontraste, doppelte Kennungen. Was sie nicht beurteilen können, ist Sinn. Ob ein Alternativtext das Bild tatsächlich beschreibt oder nur "Bild1" heißt, merkt kein Werkzeug. Ob die Bedienreihenfolge logisch ist, auch nicht.

Deshalb gehört zu einer ernsthaften Prüfung immer ein manueller Teil: einmal komplett mit der Tastatur, einmal mit einem Screenreader, einmal bei doppelter Schriftgröße. Das dauert bei einer normalen Unternehmensseite ein bis zwei Stunden und findet die Dinge, die wirklich stören.

Wie man vorgeht, wenn die Seite schon steht

Nicht alles auf einmal. Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme mit Priorisierung: Was blockiert die Nutzung komplett, was erschwert sie, was ist Feinschliff. Blockierendes zuerst, das sind meistens Formulare und die Bedienung ohne Maus. Danach Kontraste und Struktur, zum Schluss die Feinheiten.

Beim Neubau ist der Aufwand deutlich geringer, weil man von Anfang an richtig baut statt nachzurüsten. Das ist der eigentliche Grund, warum wir Zugänglichkeit nicht als Zusatzposten anbieten, sondern serienmäßig einbauen. Es kostet in der Umsetzung kaum mehr und im Nachhinein ein Vielfaches.

Mehr dazu, wie wir das in Projekten umsetzen, steht bei barrierearmer Aufbau von Websites.

Oliver Misch, Geschäftsführer der medienplus GmbH

Oliver Misch

Geschäftsführer der medienplus GmbH

Arbeitet seit über 15 Jahren an Websites, Technik und Sichtbarkeit und schreibt hier über das, was ihm im Alltag mit Kunden begegnet. Bei digital unit in Köln ist er der erste Kontakt für neue Projekte.

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